Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmietung von Equipment & Technik von Storm Events
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Licht-, Dekorations- und Equipmentgegenstände von Storm Events. Auch umfasst sind die Vermietung oder Vermittlung sonstiger Kabel, Befestigungen, sowie zusätzlich benötigtes Zubehör und Einrichtungen zur Erbringung von logistischen und technischen Leistungen.
(2) Vermieter im Sinne dieser AGB ist Storm Events Eventgestaltung, Breitscheidstraße 72, 34119 Kassel
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Buchungsanfragen, die über die Formulare auf dieser Website (www.stormevents.de), telefonisch, per E-Mail oder andere Plattformen an Storm Events gestellt werden, sind für den Mietinteressenten sowie für Storm Events unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden. Storm Events setzt sich nach dem Eingang der Buchungsanfrage mit dem Mietinteressenten telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Nach diesem Termin wird das Angebot für den Interessenten individuell kalkuliert und geht ihm innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu.
(2) Schriftlich oder mündlich beantragte Termine des Mietinteressenten sind für den Vermieter unverbindlich.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande und wird rechtsgültig durch die schriftliche Annahme des Angebots vom Vermieter durch den Mieter.
(4) Erhält der Vermieter innerhalb, der im Vertrag vorgesehenen Frist, das Vertragsangebot nicht rechtsgültig unterschrieben zurück, ist er nicht mehr an das Angebot gebunden. Eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Mietinteressenten besteht nicht.
§ 3 Mieter / Veranstalter
(1) Der im Mietvertrag angegebene Mieter, ist für das gemietete Equipment bzw. das zugehörige Zubehör verantwortlich und haftbar. Eine Überlassung der Mietobjekte, ganz oder teilweise, an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
§ 4 Mietobjekt / Mietdauer
(1) Das Mietobjekt wird für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum und lediglich zu dem im Mietvertrag angegebenen Zweck gemietet.
(2) Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters Gegenstände einbringen, sprich Technik von Drittanbietern. Der Mieter hat zusätzlich angebrachte Gegenstände an Equipment oder sonstiger Technik innerhalb der Mietdauer restlos zu entfernen. Nach Ablauf der Mietdauer können sie kostenpflichtig entfernt und bei Notwendigkeit auch bei Dritten auf Kosten des Mieters eingelagert werden. Eine Haftung für die eingebrachten Gegenstände wird vom Vermieter ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die gesamten vertraglich vereinbarten Kosten für Miete und Nebenleistungen müssen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, spätestens am Tag der Veranstaltung/Vermietung in Bar gezahlt oder auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
(2) Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel ausgewiesen ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.
§ 6 Haftung
(1) Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber, unabhängig von seinem Verschulden, für alle Schäden, die durch ihn während der Dauer der Mietzeit verursacht werden. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Personen, die sich mit oder ohne seinem Willen/Wissen an den Mietobjekten aufhalten oder dieses aufsuchen, verursacht werden, insbesondere für Schäden, die durch Besucher/Bediener der Veranstaltungen an Equipment oder Technik verursacht werden.
(2) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.
(3) Dem Mieter obliegt während der gesamten Mietzeit die allgemeine Sicherungspflicht für das Equipment und die dazu befindliche Technik. Der Mieter stellt den Vermieter von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus der Verletzung von Sicherungspflichten frei.
§ 7 Rücktritt des Mieters
• Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder führt der Mieter aus irgendeinem, vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund, die Veranstaltung nicht durch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, nach folgender Staffelung, verpflichtet.
innerhalb von 14 Tage vor Mietbeginn i.H.v. 30€
innerhalb von 7 Tage vor Mietbeginn i.H.v. 40 €
innerhalb von 3 Tage vor Mietbeginn i.H.V. 50 €
• Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes Stornobedingungen Dritter bestehen, gelten diese als ergänzend vereinbart.
§ 8 Rücktritt des Vermieters
(1) Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten und die Durchführung oder Fortsetzung der Vertrages zu untersagen, wenn:
(1. a) die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig entrichtet worden sind.
(1. b) durch die Anmietung von Equipment eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu erwarten oder eingetreten ist und/oder
(1. c) die für die geplante Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen und/oder
(1. d) wenn aufgrund von höherer Gewalt eine Gefährdung der Besucher der Veranstaltung und/oder dem Personal von Storm Events ausgeht.
(2) Macht der Vermieter von seine Rücktrittsrecht Gebrauch, erwächst dem Mieter kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Alle dem Vermieter durch den Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter bleibt zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro verpflichtet. Wenn der Rücktritt des Vermieters aufgrund von höherer Gewalt zustande kommt, dann entfällt die Zahlung des vereinbarten Mietpreises beziehungsweise der Bearbeitungsgebühr durch den Mieter.